Die Elternversammlung für die neuen 1. Klassen wird am 26.06.2024 um 19.00 Uhr in der Mensa stattfinden.
 

Die Einschulung findet am 31. August 2024 statt.

 


Termine für die Schulanmeldung zum Schuljahr 2024/2025:

 

 

Die Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2024/2025 an der Grundschule Glienicke/Nordbahn findet in der Alten Halle zu folgenden Termin statt:
 

Montag,   04. Dezember 2023,  08.30 - 09.30 Uhr, Buchstabe A - D
                                                          09.30 - 10.30 Uhr, Buchstabe E - J
                                                          10.30 - 11.30 Uhr, Buchstabe K
                                                          12.30 - 13.30 Uhr, Buchstabe L - Q
                                                          13.30 - 14.30 Uhr, Buchstabe R - S
                                                          14.30 - 15.30 Uhr, Buchstabe Sch - St
                                                          15.30 - 17.00 Uhr, Buchstabe T - Z

 

 

 

Die Anmeldung erfolgt durch:

 

  • persönliches Vorstellen des Kindes in der Schule
  • Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrages der Grundschule Glienicke
    (Erhältlich über die Kitaleitung ab 11/2023 )
  • EIN sorgeberechtigtes Elternteil muss anwesend sein - eine Vollmacht mit Ausweiskopie mitbringen & von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Aufnahmeantrag
  • Vorlage der Ausweise beider Elternteile sowie je einer Fotokopie des Ausweises
  • Vorlage des Impfbuches des Kindes (Masern)
  • Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie einer Fotokopie der Geburtsurkunde
  • Vorlage der Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung sowie
    eine Fotokopie der Sprachstandsfeststellung

Im Falle des Besuchs einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg legen Sie bitte eine Kopie des Betreuungsvertrages oder im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis durch den Logopäden zur Anmeldung vor.

Zum Schuljahr 2024/2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden.

Im begründeten Einzelfall kann auf Antrag der Eltern ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Alle Anträge finden Sie unter Formulare. Entsprechend gesicherte Nachweise sind zu erbringen. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.