Info für Eltern » Erkrankungen + Läuse

 Infektionsschutzgesetzdownloads: 272 | type: pdf | size: 12 kB
 Elterninfo-Kopfläusedownloads: 90 | type: pdf | size: 26 kB

Ist Ihr Kind erkrankt, melden Sie das bitte unverzüglich im Sekretariat.
(ab 7.00 Uhr besetzt / evt. Anrufbeantworter nutzen)

Beachten Sie das Infektionsschutzgesetz!

Informieren Sie sich -besonders bei längeren Erkrankungen- bei Mitschülern oder der Klassenlehrerin über den behandelten Unterrichtsstoff!


Information für Eltern bei Kopflausbefall


Kopfläuse sind weltweit verbreitet und können das ganze Jahr über auftreten. Sie sind Parasiten des Menschen, haben aber als mögliche Überträger von Krankheitserregern in unseren Breiten keine Bedeutung.
Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun, da Kopfläuse durch das Waschen der Haare mit gewöhnlichem Shampoo nicht beseitigt werden. Enge zwischenmenschliche Kontakte, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, begünstigen die Verbreitung von Kopfläusen.

Kopfläuse verursachen durch ihre Stiche lästigen Juckreiz. Kratzwunden finden sich vorwiegend über und hinter den Ohren, am Hinterkopf und im Nacken.

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt durch Überwandern der Parasiten von Haar zu Haar. Kopfläuse können mit ihren Klammerbeinen nicht springen oder größere Strecken außerhalb des Wirtes zurücklegen.
Gelegentlich kann es durch Gegenstände, die mit dem Haupthaar in Berührung kommen (Kämme, Haarbürsten, Schals, Kopfbedeckungen) und innerhalb einer kurzen Zeitspanne gemeinsam benutzt werden, zu einer Übertragung kommen.
Da Kopfläuse außerhalb des menschlichen Körpers durch fehlende Blutmahlzeiten relativ schnell geschwächt werden, überleben sie bei Zimmertemperaturen in der Regel nicht mehr als 2 Tage.
Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen.

Läuse befinden sich vor allem im Kopfhaar. Befruchtete Weibchen heften ihre Eier (Nissen) in der Nähe des Haaransatzes an die Kopfhaare. Aus diesen entwickeln sich nach 9 – 11 Tagen geschlechtsreife Läuse.
Entwicklungsfähige Eier sind durch ihre gelblich bis bräunliche Färbung schwer zu finden und können vom Haar nicht abgestreift werden.
Eihüllen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind in der Regel leer und ungefährlich. Sie schimmern weißlich.

Ansteckungsgefahr besteht, solange die Betroffenen mit geschlechtsreifen Läusen befallen und noch nicht behandelt sind.
Von einzelnen Larven, die an Tagen nach einer spezifischen Kopflausbehandlung noch schlüpfen können, geht zunächst keine akute Gefahr aus. Sie müssen jedoch durch nasses Auskämmen mit einem Läusekamm und durch die erforderliche Wiederholungsbehandlung abgetötet werden.

Zu einer korrekten Behandlung gehören:


1.    Am Tag der Diagnose die Erstbehandlung (Tag 1) mit einem zugelassenem Kopflausmittel unter genauer Beachtung der Herstellerhinweise.

2.    Eine Wiederholungsbehandlung am Tag 9 oder 10, da Kopflausmittel nicht zuverlässig alle Eier abtöten und in Abhängigkeit vom Mittel und dessen Anwendung Larven nachschlüpfen können.

Vermeiden Sie bei der Behandlung unbedingt zu kurze Einwirkzeiten, ein zu sparsames Aufbringen des Mittels oder eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels und eine zu starke Verdünnung des Mittels durch triefend nasse Haare!

Unterlassen Sie auf keinen Fall die Wiederholungsbehandlung!

3.    Nasses Auskämmen von Läusen und Nissen mit einem speziellen Läusekamm nach der Erst- und Wiederholungsbehandlung, sowie am Tag 5, 13 und 17.
Das nasse Auskämmen wird erleichtert, wenn das Haar zusätzlich mit einer Haar-pflegespülung behandelt wird.

4.    Reinigungs- und andere Maßnahmen dienen vorsorglich der Unterbrechung möglicher Übertragungswege:

  1. Reinigung von Kämmen, Haarbürsten, Haarspangen und –gummis in heißer Seifenlösung.
  2. Wechseln und Waschen von Handtüchern, Schlafanzügen, Leib- und Bettwäsche.
  3. Verpackung von Schals, Mützen und weiteren Gegenständen, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, für 3 Tage in einer verschlossenen Plastiktüte.

5.    Falls Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse gefunden haben, untersuchen Sie auch die Kontaktpersonen in der Familie und sichern ggf. deren Behandlung.

Die Gemeinschaftseinrichtung ist über das Auftreten von Kopfläusen bei Ihrem Kind zu informieren.
Die Gemeinschaftseinrichtung hat einen mitgeteilten oder selbst festgestellten Kopflausbefall namentlich an das Gesundheitsamt zu melden.
 
Die Wiederzulassung Befallener in Schulen und Kindereinrichtungen ist unmittelbar im Anschluss an eine korrekte Erstbehandlung möglich.
In welcher Weise der Nachweis, dass eine Weiterverbreitung von Kopfläusen nicht mehr zu befürchten ist, erbracht werden muss, obliegt der Regelung in der Gemeinschaftseinrichtung.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist in der Regel erst bei wiederholtem Befall erforderlich.

Weitere Informationen zum Thema Kopfläuse erhalten Sie unter www.rki.de (Infektionskrankheiten von A – Z) bzw. im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz bei Frau Israel (Tel. 03301 601-790), Frau Lotz (Tel. 03301 601-776) oder Frau Dr. Weigel (Tel. 03301 601-755)

zur Gemeinde Homepage
wikipedia
Schulporträts