Ist Ihr Kind erkrankt? Melden Sie das bitte unverzüglich im Sekretariat.

(ab 7.00 Uhr besetzt / evt. Anrufbeantworter nutzen oder per email an grundschule(at)glienicke.eu)


Beachten Sie das Infektionsschutzgesetz!

 

Informieren Sie sich - besonders bei längeren Erkrankungen - bei Mitschüler*innen über den behandelten Unterrichtsstoff! Ist Ihr Kind wieder soweit gesund, dass es Aufgaben zu Hause erledigen kann, sollte Ihr Kind das auch bei Erkrankung (z.B. gebrochenes Bein) regelmäßig tun. 

 

Ist Ihr Kind wieder gesund, kann es die Schule wieder besuchen. Geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Fehlzeit mit. Empfänger der Entschuldigung ist die Klassenlehrkraft. Bei wiederholten oder längeren Erkrankungen sowie bei Erkrankungen, welche dem Infektionsschutzgesetz unterliegen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.